Arbeitsrecht

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Dann kann ich für Sie prüfen, ob diese Kündigung zulässig und fristgerecht ist. Da eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang angegriffen werden kann, ist besondere Eile geboten. Sie erhalten insoweit von mir natürlich kurzfristig einen Beratungstermin, um den Fall überprüfen zu können. Im Rahmen dessen kann ich Sie bei folgenden Problemen beraten:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung,
  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage,
  • Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber,
  • Anfordern eines Zeugnisses beim Arbeitgeber,
  • Prüfung eines erteilten Zeugnisses,
  • Prüfen, ob Ihnen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zusteht,
  • Prüfen, welche restlichen Abgeltungsansprüche zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch bestehen,
  • Prüfen, ob eine richtige Sozialauswahl getroffen wurde,
  • Prüfen, ob befristete Arbeitsverträge oder Kettenbefristungsverträge korrekt sind,
  • Vorgehen bei Abmahnungen.